Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz im Rahmen von
Stellenausschreibungen
gemäß Artikel 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die vorliegende Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten gibt Auskunft über die informationspflichtigen Angaben, die für alle Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen zutreffend sind.
1 Kontaktdaten
1.1 Verantwortliche
Verantwortliche für die Datenverarbeitung im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Stadt Cottbus/Chóśebuz, vertreten durch den Oberbürgermeister, Neumarkt 5, 03046 Cottbus, Telefon 0355 612-0, E-Mail info@cottbus.de, Internet: www.cottbus.de
1.2 Funktional zuständige Stelle
Zweckmäßigerweise werden die personenbezogenen Daten durch die nachfolgend bestimmte Stelle innerhalb der Behörde verarbeitet:
Stadtverwaltung Cottbus
Fachbereich Verwaltungsmanagement
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Telefon: 0355-612 2145
E-Mail: personalamt@cottbus.de
1.3 Datenschutzbeauftragte*r
Die Verantwortliche hat eine*n Datenschutzbeauftragte*n gemäß Art. 37 DSGVO benannt:
Stadt Cottbus/Chóśebuz, Datenschutzbeauftragte*r
Neumarkt 5
03046 Cottbus
Telefon: 0355 612-2126
E-Mail: datenschutz@cottbus.de
Internet: www.cottbus.de/datenschutz
2 Zweckbestimmung und Rechtsgrundlagen
Die Daten werden zu nachfolgend benanntem Zweck verarbeitet:
Anbahnung bzw. Eingehung von Ausbildungs-, Arbeits-/ Dienstverhältnissen
Die Rechtsgrundlage(n) zur Verarbeitungstätigkeit bildet: Art. 6 (1) lit. c DSGVO, Art. 88 DSGVO, § 26 (1) Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BbgDSG).
Sofern die Verantwortliche Daten zu einem anderen als dem ursprünglich angegebenen Zweck verarbeiten möchte, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 13 (3) DSGVO informiert.
3 Erhebung von Daten bei Dritten
Grundsätzlich erhebt die Verantwortliche personenbezogene Daten bei der betroffenen Person.
Erhebt die Verantwortliche darüber hinaus ausnahmsweise Daten bei Dritten, wird die betroffene Person nach den Maßgaben des Art. 14 DSGVO einschließlich der Quellenangabe informiert.
4 Pflichten zur Bereitstellung personenbezogener Daten
Die Verantwortliche ist bei Stellenausschreibungen nach Art. 33 (2) Grundgesetz verpflichtet, die Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern zu prüfen und vergleichbar sowie transparent zu gestalten (Gleichbehandlungsgrundsatz). Zur Durchführung dieser Anforderungen ist die Bereitstellung personenbezogener Daten erforderlich. Ein Nichtbereitstellen der personenbezogenen Daten kann zur Folge haben, dass keine gleichmäßige Bewertung stattfindet und dies zum Nachteil der jeweiligen Bewerberin bzw. des jeweiligen Bewerbers führt.
5 Datenübermittlungen
Die Verantwortliche übermittelt personenbezogene Daten ausschließlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen oder mit Einwilligung der betroffenen Person an Dritte. Im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen werden die Daten nicht an Dritte übermittelt, jedoch werden die Daten an die ausschreibenden Stellen innerhalb der Organisation der Verantwortlichen zur fachlichen Prüfung übergeben. Ferner treten mit Zuschlagserteilung und Eingehung des Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnisses etwaige Übermittlungspflichten, über die gesondert in den zutreffenden Fällen informiert wird.
6 Automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling)
In der Regel erfolgt keine personenbezogene automatisierte Entscheidungsfindung (Profiling) bei der Verantwortlichen im Rahmen von Einstellungsverfahren.
7 Speicherfristen
Die Verantwortliche wird personenbezogene Daten nur so lange speichern, wie dies für die Erreichung des unter Punkt 2 genannten Zwecks erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen eine Speicherung vorschreiben.
Kommt kein Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnis zustande, werden die Daten im Rahmen der Speicherbegrenzung unverzüglich nach der Entscheidung und der Mitteilung darüber in der weiteren Verarbeitung eingeschränkt. Nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten, die ggf. zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen gegeben ist, werden die Daten gelöscht (Art. 17 (3) lit. e. DSGVO).
Sofern ein Vertragsverhältnis eingegangen wird, richten sich die Aufbewahrungsfristen nach den dafür bestimmten Fristen der Personalaktenführung.
8 Betroffenenrechte
Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt, die (ausg. Punkt 8.5) zweckmäßigerweise bei der unter Punkt 1.2 oder, sofern diese nicht bekannt ist, bei der unter Punkt 1.3 benannten Stelle geltend zu machen sind.
8.1 Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung
Sofern nicht besondere Vorschriften entgegenstehen, werden der betroffenen Person nachfolgende Betroffenenrechte eingeräumt, die zweckmäßigerweise bei der unter Punkt 1.2 oder, sofern diese nicht bekannt ist, bei der unter Punkt 1.3 benannten Stelle geltend zu machen sind.
a) neben dieser allgemeinen und der ergänzenden Informationen zur Verarbeitungstätigkeit nach Art. 15 DSGVO einen individuellen Auskunftsanspruch über ihre durch die Verantwortliche verarbeiteten personenbezogenen Daten, insb. über deren Inhalt sowie individuelle Angaben zu den Punkten 2 bis 8 dieser allg. Information,
b) nach Art. 16 DSGVO das Recht, von der Verantwortlichen die Berichtigung von unrichtigen oder die Ergänzung von unvollständigen personenbezogenen Daten zu verlangen,
c) den Anspruch, die Verantwortliche zur Löschung der betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO aufzufordern und
d) unter den Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu fordern.
8.2 Widerspruch
Die betroffene Person kann aus Gründen einer besonderen Situation der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Aufgabenerfüllung nach Art. 6 (1) Buchstabe e DSGVO widersprechen, sofern die Verantwortliche keine schutzwürdigen Gründe für eine weitere Verarbeitung nachweisen kann.
8.3 Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht, sich über Verletzungen des Datenschutzrechts bei nachfolgender Behörde zu beschweren:
Landesbeauftragte für den Datenschutz Brandenburg
Stahnsdorfer Damm 77
14532 Kleinmachnow
Telefon: 033203 356-0, Fax: 033203 356-49
E-Mail: poststelle@lda.brandenburg.de
Internet: www.lda.brandenburg.de
9 Benachrichtigung bei Verletzung des Datenschutzes
Bei Verletzung des Datenschutzes erfolgt durch die Verantwortliche eine Meldung an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Hat die Verletzung ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten einer natürlichen Person zur Folge, benachrichtigt die Verantwortliche die betroffene Person darüber.